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Vertrauensschadenversicherung

 

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Vertrauensschadenversicherung

 

 

 

 

 

 

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von außenstehenden Dritten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verursacht werden. 

 

  • Verrat von Betriebsgeheimnissen durch Vertrauenspersonen
  • Zielgerichtete Hackerangriffe durch außenstehende Dritte ohne Bereicherungsabsicht
  • Nach Vertragsablauf gilt eine Nachmeldefrist von 3 Jahren
  • Weltweiter Geltungsbereich
  • Verzicht auf Strafanzeige bei Nichtidentifizierbarkeit des Schadenstifters
  • Vorläufige Entschädigungsleistung bei rechtshängiger Klage oder Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Strafgericht
  • Erstattung interner und externer Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten
  • Erstattung von Täuschungsschäden durch außenstehende Dritte

 

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